Junge Eltern, die sich mit der Kinderbetreuung beschäftigen müssen, sind oft mit neuen Begriffen konfrontiert. Denn bei den Anmeldungen für die Krippe, Kita oder Hort stellen sich so einige Fragen. Was ist der Unterschied zwischen KiTa und Kindergarten? Was ist ein Spielkreis und was ist ein Hort? Wo sind städtische Einrichtungen und wo finde ich private oder freie Einrichtungen? In diesem Beitrag möchte ich deshalb ein paar Fragen beantworten und Begriffe erklären.
Zentrale Vergabe / einheitliches Anmeldeverfahren
In Neustadt werden im Gegensatz zu vielen anderen Städten Kinderbetreuungsplätze glücklicherweise zentral vermittelt. Das heißt: man sucht sich vorher eine Wunscheinrichtung aus und meldet sich dort an, egal, ob es eine private Einrichtung oder eine städtische ist. Dafür wurde ein einheitliches Anmeldeverfahren festgelegt, wonach sich die Eltern für eine Einrichtung anmelden und bis zu zwei weitere Wunsch-Einrichtungen angeben können. Die entsprechenden Anmeldeformulare können bei den Einrichtungen direkt oder im Stadtbüro sowie dem Familien Service Büro oder online bei der Stadt Neustadt abgerufen werden. Je nachdem wie alt das zu betreuende Kind ist, gibt es farblich unterschiedliche Anmeldezettel. Vom 01.bis zum 30. November jeden Jahres können sich die Eltern in den Einrichtungen informieren und ihre Anmeldeformulare direkt in der Wunscheinrichtung abgeben. Die Bewerbungen werden dann von den Einrichtungen gesichtet und nach bestimmten Auswahlkriterien beurteilt. Im Januar des Folgejahres steht dann fest, ob und wo das Kind einen Betreuungsplatz bekommt. Derjenige, der keinen Platz bekommen hat, kommt auf eine zentrale Warteliste im FamilienService Büro und wird dann angerufen, sobald ein Platz frei wird. Die Betreuungszeiten orientieren sich an den Schulzeiten bzw. dem Kindergartenjahr, so dass die meisten Eingewöhnungen ab August beginnen.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung (November) und Betreuung (August) erscheint für viele Eltern wirklich lang. Man ist gezwungen sich für eine Einrichtung zu entscheiden, bevor man weiß, wie sich das Kind entwickelt und ob es schon „bereit“ für die Krippe oder Kindergarten ist. Die Stadt hat den Monat allerdings so festgelegt, damit der Betreuungsbedarf rechtzeitig erfasst werden kann, um eventuell neue Fachkräfte, Erzieher etc. einstellen oder Maßnahmen treffen zu können.
Krippe
Die Krippe ist eine Betreuungsform für Kleinstkinder unter 3 Jahren. Wenn Ihr Kind also zum Betreuungsstart im August unter 3 Jahre alt ist, dann muss es in der Krippe angemeldet werden. Krippen gibt es entweder als eigene abgeschlossene Einheit oder sie sind in einer Kindertagesstätte oder Kindergarten integriert. In manchen Einrichtungen gibt es mehrere Gruppen, die teilweise auch altersmäßig gemischt werden.
Krippen haben einen Bildungs- und Erziehungsauftrag für die Altersgruppe von 8 Wochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. In diesen Einrichtungen können je nach Alter des Kindes bis zu 15 Kinder pro Gruppe betreut werden.
Kindergarten
Der Kindergarten gehört als Elementarbereich zu unserem Bildungswesen. Deshalb hat jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz bis zur Einschulung. Die Eltern können innerhalb des Wohnortes den Kindergarten frei wählen. Dabei achten viele Eltern besonders auf Wohnortnähe, Betreuungszeiten oder das zugrundeliegende Konzept. Nicht zuletzt ist auch der Träger des Kindergartens entscheidend. Es gibt beispielsweise freie und städtische Träger mit unterschiedlichen Ausrichtungen, Fördermöglichkeiten, Mitgestaltungsmöglichkeiten und vielfältigen Freizeitangeboten.
Viele Einrichtungen haben eigene Infobroschüren oder Internetseiten, in denen das Konzept und die Ausrichtung beschrieben sind. So kann man sich schon vorher ein erstes Bild machen und einige Einrichtungen vorauswählen, die einem inhaltlich gefallen.
Welches Konzept das richtige für das Kind ist, müssen die Eltern letztlich selbst entscheiden. Da die Kindergärten im Neustädter Raum meistens jedoch alle voll sind, haben Eltern nicht viel Auswahlmöglichkeiten und sind froh, wenn sie überhaupt einen Platz finden, der in Wohnortnähe oder auf dem Arbeitsweg liegt.
In den meisten Kindergärten werden bis zu 25 Kinder pro Gruppe betreut.
Hort
Horte sind Betreuungseinrichtungen für schulpflichtige Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und haben einen sozialpädagogischen Schwerpunkt. In diesen Einrichtungen, die meist in Schulnähe angesiedelt sind, werden überwiegend Kinder im Grundschulalter vor und nach der Schule betreut.
Leider sind die Hortplätze begrenzt, so dass nicht jedes Schulkind einen Betreuungsplatz findet, wenn die Schule um 12/13 Uhr vorbei ist. Wenn beide Elternteile arbeiten oder sogar alleinerziehend sind, haben Eltern ohne Hortplatz ein Betreuungsproblem. Da die meisten Horte jedoch ebenfalls Auswahlkriterien haben, werden vollzeitarbeitende Eltern bevorzugt. Die Stadt Neustadt ist allerdings bemüht, mehr Hortplätze zu schaffen und plant sogar zwei Ganztagsschulen (Neustadt-Kernstadt und Mandelsloh/Helstorf) für Grundschüler.
In einer Hortgruppe, die altersübergreifend ist, können bis zu 20 Kinder betreut werden.
Kita
KiTa ist eine Abkürzung für Kindertagesstätte. Die klassischen Kindergärten werden zunehmend erweitert um eine Krippe oder einen Hort und wachsen räumlich immer mehr zusammen, um den größer werdenden Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Daher entstehen immer mehr Tagesstätten, die sich um die Kinderbetreuung unterschiedlichen Alters kümmern, so dass sich der Begriff Kindertagesstätte verbreitet und die klassischen Kindergärten von 3-6 Jahren „verschwinden“.
Spielkreis
Spielkreise sind Eltern-Kind-Gruppen, in denen sich Eltern austauschen und Kinder sich kennen lernen und miteinander spielen können. Spielkreise werden oft von freien Trägern angeboten und können tageweise besucht werden. Es können aber auch selbst gegründete Gruppen sein, die sich in Räumlichkeiten von Familienzentren, Gemeinderäumen oder privaten Räumlichkeiten treffen.
Freie Träger
Träger sind die Anbieter der jeweiligen Kinderbetreuungsform. Sie finanzieren das Angebot und stellen das notwendige Personal zur Verfügung. Da die Städte und Kommunen den Betreuungsbedarf nicht alleine abdecken können gibt es freie Träger, die alternative Angebote schaffen. Das sind oftmals kirchliche Einrichtungen, Elterninitiativen oder andere Gruppierungen, die besonderen Wert auf ihre eigenen Konzepte und Erziehungsmethoden legen.
Altersübergreifende Gruppe
Manche Kindertagesstätten bieten inzwischen altersübergreifende Gruppen an. In solchen Gruppen werden „Krippenkinder“ (Kinder unter 3 Jahren) mit „Kindergartenkindern“ (3-6 Jahren) gemeinsam betreut. Die Idee dahinter ist, dass die jüngeren Kinder von den größeren Kindern lernen und die größeren ebenfalls lernen Rücksicht auf die kleinen zu nehmen und sich um jüngere zu kümmern. Gleichzeitig muss eine Kita in einem kleinen Ort/Dorf nicht zwei Gruppen vorhalten, wenn nicht genügend Kinder zusammen kommen. Allerdings hängt die Betreuung bei dieser Gruppenform auch stark vom Personal und von der Persönlichkeit des Kindes ab. Altersübergreifende Gruppen sind nahezu so groß wie „normale“ Gruppen und können für sensible Kinder ungeeignet sein.
Elterninitiative
Elterninitiativen gehören zu den alternativen Anbietern und zählen als freie Träger als Zusammenschlüsse zu den Organisationsformen, bei denen Eltern viel Mitsprachemöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte haben. Es sind meistens Vereine, die bestimmten Konzepten folgen oder auch aus der Not gegründet werden, weil es vor Ort nicht genügend Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt. Alle Elterninitiativen werden bei der zentralen Vergabe von Betreuungsplätzen gleichermaßen berücksichtigt und verwenden die gleichen Anmeldeformulare wie die städtischen Einrichtungen.
Betreuungsschlüssel
Der Betreuungsschlüssel ist eine Verhältniszahl, die etwas über die Qualität der Einrichtung aussagt. Diese Zahl gibt an, wie viele Fachkräfte/Personen wie viele Kinder betreuen (dürfen). Beispielsweise bedeutet der Betreuungsschlüssel 1:5, dass eine Betreuungsperson 5 Kinder betreut. Die Berechnung ist allerdings nicht immer so banal und man muss genau nachfragen, welche Qualifikation eine Person hat, die in der Einrichtung tätig ist.
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein übergeordneter Begriff und bezeichnet die Erziehung und Betreuung eines Kindes durch eine Person. Man meint damit eigentlich „Tagesmütter“, die sich entweder im Haushalt des Kindes oder im eigenen Haushalt sich um die Kinder kümmern. Was damals in den 70er Jahren begann wird heutzutage immer professioneller, so dass Personen, die sich als „Tagespfleger“ um Kinder kümmern, eine Qualifizierung durchlaufen und bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Natürlich kann man sein Kind auch von einer vertrauten Person, einer lieben Oma, der Schwiegermutter oder Nachbarn betreuen lassen. Auf der fachlich sicheren Seite ist man jedoch eher, wenn die Tagesmutter oder -vater eine offiziell anerkannte Pflegeerlaubnis besitzt. Auch das Familien Service Büro vermittelt nur solche Personen, die diesen Qualifizierungskurs durchlaufen haben.
Anmeldung im laufenden Betreuungsjahr / Warteliste
Auch wenn der Anmeldemonat für das kommende Betreuungsjahr im November ist, heißt es nicht, dass man nur einen Platz im August annehmen kann. Prinzipiell werden alle Anmeldungen im November bearbeitet und berücksichtigt und wer einen Platz schon früher oder etwas später haben möchte, kann individuelle Absprachen mit der Einrichtung treffen. Viele Einrichtungen können allerdings einen Platz nicht „freihalten“, wenn der Einstieg zum Beispiel erst im Januar geplant ist. Und so muss man den Platz von August-Januar annehmen und bezahlen.
Sollte beispielsweise ein Familie neu hierherziehen, die den Anmeldemonat November verpasst hat, kann sie sich auf die Warteliste setzen lassen oder direkt bei der Wunscheinrichtung nachfragen ob Plätze frei sind oder frei werden. Sie muss nicht bis zum nächsten November warten, bis sie sich anmelden kann. Das ist ganz ganz wichtig! Eine Anmeldung und Einstieg ist dann jederzeit möglich, sofern Plätze zur Verfügung stehen.
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